Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge (Kaufverträge, Wa­ren­lieferungen etc.) der Schwob AG Burgdorf.
    Abweichende Vereinbarungen in individualisierten Verträgen gehen diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor, nicht aber allfällige Allgemeine Geschäfts-, Liefer und/oder Verkaufsbedingungen der Geschäftspartner der Schwob AG.
    Allfällige von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
     
  2. Beschaffenheit der Ware
    Die Angaben in Prospekten, Offerten, Katalogen usw. basieren auf den im Zeitpunkt dieser Dokumente gültigen Spezi­fikationen. Än­derungen bis zum Zeitpunkt der defini­tiven Vertragsabschlüsse blei­ben vorbehalten.
     
  3. Mengen- und Qualitätstoleranzen
    Handelsübliche und/oder geringe, technisch bedingte Abwei­chung­en in Menge, Qualität oder Farbe können nicht bean­standet werden und führen zu keinen Gewährleistungsansprüchen.
    Bei Spezialfarben und Einwebungen ist eine Mengentole­ranz von +/- 10% der Bestellmenge branchenüblich und vom Kunden ohne Voravisierung zu akzeptieren.
    Bei Spezialanfertigungen kann Ware 2. Qualität bis zu 10% der Bestellmenge anfallen. Diese Ware wird mit einer Preis­reduk­tion von 10% in Rechnung gestellt.
     
  4. Gewährleistung und Haftung
    Der Kunde/Vertragspartner hat die Ware nach Empfang unverzüglich zu prüfen. Allfällige Be­anstandungen bezüglich Menge oder Beschaffenheit haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang schrift­lich zu erfol­gen, ansonsten die Ware als angenommen gilt und der Kunde keine Rechte gegenüber der Schwob AG mehr geltend machen kann.
    Bei allfälligen Mängeln an der Ware und rechtzeitiger Beanstandung durch den Kunden kann die Schwob AG nach ihrer Wahl durch Nachlieferung mangelfreier Ware, Nachbesserung oder Gewährung eines dem Minderwert entspre­chenden Preisnachlasses den rechtmässigen Zustand wieder herstellen. Eine Wandelung / Rückgängigmachung des Vertrages ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    Sämtliche übrige Haftung und Gewährleistung der Schwob AG, inkl. der Haftung für Hilfspersonen, Drittverschulden oder für Fälle von Zufall und/oder höherer Gewalt, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ebenso haftet die Schwob AG nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden und/oder entgangenen Gewinn des Kunden. Sofern die Schwob AG unter irgendeinem Titel Schadenersatzpflichtig werden sollte, ist dieser Schadenersatz in jedem Fall auf den Wert der verkauften Ware beschränkt.
     
  5. Liefertermin
    Liefertermine verstehen sich als Richtangaben. Deren Über­­schreitung berechtigt den Kunden nicht, die Annahme zu verwei­gern, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Scha­denersatz oder Minderung geltend zu machen..
     
  6. Gefahrtragung
    Nachdem die Ware bei der Schwob AG für den Kunden ausgeschieden ist, trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware.
     
  7. Preise
    Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
    Die Lieferung erfolgt bei Postsendungen franko Domizil des Kunden, bei Bahnsendungen franko Bestimmungsort. Für Kleinsendungen bis CHF 2'500 wird ein Transportkostenzuschlag verrechnet. 
     
  8. Zahlung
    Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Eine Verrechnung durch den Kunden mit allfälligen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
    Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zah­lung. Pro Rechnung ist die Schwob AG berechtigt, ab der 2. Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 und ab der 3. Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von CHF 50.00 zu erheben. Weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
     
  9. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. Steuern und Abgaben) im Eigentum der Schwob AG. Die Schwob AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit auf Kosten des Kunden im zuständigen Register eintragen zu lassen.
     
  10. Übertragung an Dritte
    Die Schwob AG ist berechtigt, ihre Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen oder Dritte für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.
     
  11. Betrieb- und Rechtsnachfolger
    Diese AGB gelten auch für Betriebs- und Rechtsnachfolger des Kunden.
    Der Kunde ist verpflichtet, einen Betriebs- und/oder Rechtsnachfolger auf Vereinbarungen mit der Schwob AG aufmerksam zu machen und diese Vereinbarungen auf seine Betriebs- und Rechtsnachfolger zu überbinden. Soweit rechtlich zulässig, gehen die Vereinbarungen auch ohne besondere Überbindung automatisch auf Betriebs- und Rechtsnachfolger über.
    Sofern die Vereinbarungen nicht automatisch auf Betriebs- und Rechtsnachfolger übergehen und/oder keine vertragliche Überbindung stattfindet, haftet der bisherige Kunde weiterhin für die Verpflichtungen aus den Vereinbarungen mit der Schwob AG.
     
  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Erfüllungsort sämtlicher Verträge, auch bei Lieferung an den Kunden, ist am Sitz der Schwob AG in Burgdorf (Schweiz).
    Sämtliche Streitigkeiten zwischen der Schwob AG und dem Kunden unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Soweit zulässig ist die Anwendbarkeit internationaler Vereinbarungen (z.B. Wiener Kaufrecht), internationaler Richtlinien (z.B. Unidroit Principles) sowie des schweizerischen IPRG ausgeschlossen.
    Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Schwob AG und dem Kunden ist am Sitz der Schwob AG in Burgdorf (Schweiz).

 

01.01.2024 / Version 03